24.02.2006, 10:57
Herausgefunden habe ich bisher, daß bis dato in Würze oder Aroma ein Anteil von bis zu 30 % Glutamat enthalten sein durfte, ohne diesen gesondert zu deklarieren.
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob seit der Änderung der Zusatzstoffverordnung 2006 Glutamat auch dann der Kennzeichnungspflicht unterliegt, wenn es diese 30 % unterschreitet...
Und da ich für mein Leben gern Worcestershiresauce genutzt habe, würde mich auch interessieren, ob nicht vielleicht doch... - ... kein Glutamat darin enthalten ist; wenngleicch mir das auch nicht vorstellen kann.
So long, Andi
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob seit der Änderung der Zusatzstoffverordnung 2006 Glutamat auch dann der Kennzeichnungspflicht unterliegt, wenn es diese 30 % unterschreitet...
Und da ich für mein Leben gern Worcestershiresauce genutzt habe, würde mich auch interessieren, ob nicht vielleicht doch... - ... kein Glutamat darin enthalten ist; wenngleicch mir das auch nicht vorstellen kann.
So long, Andi

