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Kalifornische Mutter klagt Nutella wegen irreführender Werbung
#1

Zitat:Kalifornische Mutter klagt Nutella wegen irreführender Werbung

Weil Nutella nicht gesund und nahrhaft ist, zeigt sich die Amerikanerin so geschockt, dass sie zu einer Klage greift.

http://tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachricht...erbung.csp

Tja – nun weiß ich nicht, ob ich >> Lachen oder Weinen<< soll........ ???
Eigentlich sollte man doch eigentlich immer auf die Rückseite / die Zusammensetzung des jeweiligen Produktes gucken......
Andrerseits aber? gehört der >>Werbung als solcher<< wirklich ein Riegel vorgeschoben......z.T. ist es unerträglich, was da für „Schrott“ erzählt und versprochen wird.......und vielleicht findet diese Klage ja auch bei uns „Nachahmer“.......es wäre zu wünschen! Wink
Was aber niemanden von der Verantwortung „losbindet“, selbst zu denken und zu gucken....... :Smile

LG
Uli

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#2
.....dies` passt doch auch hierzu , oder?

Etikettenschwindel......
http://www.stern.de/gesundheit/stiftung-...47791.html



Uli
.....die gebetsmühlenhaft immer wieder wiederholt, sich genau die Deklaration durchzulesen! Selbst wenn sie eine Lupe zum Einkaufen mitnehmen muss....... :Smile
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#3
....passt doch auch, oder???

Zitat:03. Februar 2011, 20:02 Uhr
Irreführende Werbung
Richter stoppen Reklame von Quark-Hersteller

Genauso viel Kalzium, aber viel mehr Zucker: So fällt der Vergleich eines Früchtequarks mit einem Glas Milch aus. Dennoch suggerierte der Hersteller mit einer Werbebotschaft, beides sei gleich wertvoll. Nun verbot ein Gericht den Slogan.

Stuttgart - Richter haben erneut eine Werbung gestoppt, die versteckte Dickmacher als gesunde Ernährung anpreist: Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte einem Milchproduktehersteller die Verwendung des Slogans: \"So wichtig wie das tägliche Glas Milch\". Das Unternehmen hat damit einen Früchtequark beworben, der zwar den gleichen Kalziumgehalt wie die Milch, aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker enthält. Der Satz sei geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg, welche die Werbeaussage als Irreführung der Verbraucher beanstandete. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das \"tägliche Glas Milch\" durch den Früchtequark ersetzen.

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage noch als unbegründet abgewiesen. Das OLG korrigierte das Urteil nun. Gegen die Entscheidung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service...67,00.html


Uli
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