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Höheren Mehrbedarf für kostenaufwändige ERnährung bei Allergien
#1
Hallo, ich habe keine Ahnung wie das hier funktioniert!

Höheren Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Allergien vor dem Sozialgericht abgelehnt – Berufungserhebung eingeleitet

Hallöle,

ich habe ein juristisches medizinisches Problem, ich bin ALG II-Empfänger und habe Sprue und Allergien (wie Vanillin und Zitronenöl, Paraffin, Konservierungsstoffe usw.). Nun erhalte ich vom JobCenter den z.Z. Höchstwert 70 € Mehrbedarf für Zöliakie/Sprue. Die Richterin vom Sozialgericht ist meinem Antrag nicht gefolgt, dass man zzgl. zum festgelegten Mehrbedarf mehr Geld / Monat für die Ernährung (bei Allergien) benötigt, um u.a. Lebensmittel zu finden, die zwar für Zöliakie-Patienten geeignet sind, aber dennoch Allergene enthalten.
Die Richterin führte aus: „die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen im Hinblick auf die Zitronenöl- und Vanillinallergie sei nicht belegt.“
Die Frage lautet: Wie kann ich die kostenaufwändige Ernährung belegen? Gibt es irgendwelche Urteile, Foren etc. Ein detailliertes Haushaltsbuch reichte als Beleg vor dem Sozialgericht nicht aus. Man ist „generell der Auffassung, dass man die Allergene meiden muss und ein zusätzlicher Ernährungsmehrbedarf sei hieraus jedoch nicht ersichtlich“. Wie kann man in der Berufung argumentieren? Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Besten Dank Claudia
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#2
Hallo Claudia – willkommen!
Und ich fürchte, ich muss Dich gleich fürchterlich enttäuschen :
Ich kenne niemanden, dem wegen „Allergien“ ein Mehrbedarf bewilligt worden wäre......die 70,- € für Zöliakie? allerdings sind? o.k.
Und die Richterin hat in dem Sinne Recht: Allergene müssen gemieden werden.....welche „Alternativen“ hättest Du denn für Vanillin und Zitronenöl?? Vanillin ist in „ Fertigprodukten“, die man als Allergiker eher meiden sollte.....
Paraffin und Zitronenöl eher in Kosmetika: hat Dir der Allergologe ein Attest geschrieben, dass Du Produkte mit diesen Inhaltsstoffen meiden sollst, um Dein Krankheitsbild nicht zu verschlechtern?? Einen Versuch wäre es wert – aber große „ Hoffnungen“ kann ich Dir ( wieder ein > leider< ) nicht machen - > Allergiker ( oder auch Kohlenhydratmalabsorber & Co)? werden leider „ausgegrenzt : von den Krankenkassen , die z.B. keine Antihistaminica zahlen – Allergiker gehören nicht in die „ Chroniker-Programme“? ; entsprechende Hygiene-/ Hautpflegeartikelartikel werden nur absolut bedingt – wenn überhaupt -? übernommen.

Wenn, dann bist Du in der „ Beweispflicht“ – evtl. Gutachten erstellen lassen – ein Haushaltsbuch zählt da nicht dazu!
Zudem hat sich das Sozialhilfegesetz durch Neuregelungen geändert -? Was noch vor 2006 möglich war , ist es jetzt nicht mehr. Daher jetzt bei Sozialgerichten und nicht mehr bei Verwaltungsgerichten -? Deckelungen allenthalben.

Tut mir arg Leid, dass ich Dir keine „besseren“ Infos bieten kann.

LG
Uli



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#3
Das höre ich jetzt zum ersten mal. Muss man da schon ein bestimmtes Kriterium erfüllen oder? Ich finde nämlich keine Anträge bzw. Vorraussetzungen. Und musst du immer deine Einkäufe offenlegen oder kriegst du Gutscheine ala "Nur bei Alnatura einzulösen". ?;D

Wie funktioniert das eiegntlich mit dem "Schweigepflicht entbinden"? Funktioniert das nur einmal oder ist jede weitere Gesundheitsgeschichte gleich auf dem Schreibtisch des Jobcenters?

In Bezug auf solche Fragen weiss vielleicht hier jemand was.
http://www.elo-forum.org/

Das hier hab ich auch noch zum Thema gefunden.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...en2084.php
http://www.harald-thome.de/media/files/S...6.2009.pdf
Zu Risiken &amp; Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Apotheker. Zu Nachwirkungen ihren Psychiater &amp; Therapeuten.
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#4
Hallo Claudia,

ich würde an deiner Stelle auf die Berufung verzichten. Wenn du selbst kein Superargument parat hast, ist es aussichtslos.

Dass ALG II eigentlich zu wenig ist, wird jeder nachweisen können, der davon leben muss. Das wissen auch die Behörden. Deshalb muss nach formalen Kriterien, nach standardisierten Verfahren entschieden werden. Deshalb gibt es "Eckwerte", "Regelsätze", "Bedarfstabellen", formalisierte "Mehrbedarfsregelungen". Du erhältst schon 70 EUR Mehrbedarf. Das ist relativ zu den Summen, um die es im Sozialhilfebereich geht, viel. Immer noch zuwenig, aber der Aufschlag auf den Regelsatz ist in Prozent doch recht hoch.

Dein Mehrbedarf ist in der Behörde unter dem Begriff "Zöliakie" abgelegt. Das ist nur ein Etikett, quasi eine Schublade, in die dein Fall gesteckt wird. Es ist nicht so gedacht, dass du für Zöliakie 70 EUR kriegst und wenn du weitere Allergien bieten kannst, zusätzliches Geld bekommst, sondern für Ernährungsmehrbedarf, der irgendwie in diese Richtung geht (Allergien usw.) gibt es höchstens 70 EUR.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht) besagt, dass der Sozialstaat (oder die Solidargemeinschaft) nicht dazu da ist bzw. schlicht damit überfordert wäre, sämtliche Unbilden des Schicksals, z.B. finanzielle Nachteile, die sich aus Krankheiten ergeben, auszugleichen. Ein gewisses Maß an Benachteiligung, an Ungleichheit, an - im Einzelfall - Ungerechtigkeit wird in Kauf genommen.

Dein Fall wird also pauschal, formal entschieden. Du kriegst 70 EUR, ohne dass jemand prüft, ob nicht vielleicht 67 EUR reichen würden oder du eigentlich 72 EUR bräuchtest.

Vermutlich ist es auch so gedacht, dass du in deinem Hartz-IV-Regelsatz-Budget Umschichtungen zugunsten der Ernährung vornehmen müsstest. Dem Regelsatz liegt ja ein virtueller Ausgabenkorb zugrunde. Jedes Individuum gibt aber sein Geld etwas anders aus, hat andere Prioritäten. Das klingt sicher zynisch bei den niedrigen Sätzen, aber ich wollte dir zeigen, wie die Gegenpartei denkt. Du musst dich in deren Denkweise hineinversetzen, rechtlich heißt das: verstehen, was der Gesetzgeber gemeint und gewollt hat. Das Gefühl benachteiligt zu sein, reicht nicht aus, um vor Gericht Recht zu bekommen, denn die Gerichte haben das gesamtgesellschaftliche Interesse im Auge. Die Gerichte wissen, dass die Gemeinden kein Geld haben, also haben sie den Fuß auf der Kostenbremse.

Nach der Bewilligung deines Ernährungsmehrbedarfs, besteht vielleicht noch eine gewisse Benachteiligung, die aber gering genug ausfällt, um von Behörden und Gerichten billigend in Kauf genommen werden zu können.

Ein Beispiel für eine andere Benachteiligung: Die Kosten für einen Aufzug in einem Mietshaus werden auf alle Mieter nach der Wohnfläche umgelegt, auch auf die Parterrewohnung. So findest du überall im Leben Benachteiligungen.

Ich fühle mit dir mit, weiß selbst, wie es ist, mit so wenig Geld auskommen zu müssen.

Bolek
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#5
Hallöle – danke für das Willkommen!
Toll eure prompten Antworten und mich enttäuscht niemand mit seinen Antworten. Es ist einfach für mich einen Versuch wert mal nachzufragen.
Z.B. beim Dt. Allergie- und Asthmabund:
„Leider sieht es der Staat nicht vor, dass Lebensmittel-Allergiker einen höheren Mehrkostenaufwand haben. Alle Versuche von Betroffenen, die gerichtlich anzufechten, vielen bislang negativ aus - soweit ich weiß. Das Gericht müsste dazu aber ein Gutachten anfordern, meist von einer Ernährungsfachkraft, die das dann individuell für Sie berechnet. Aber ob das ausreicht, ist fraglich.“
Dt. Ges. f. Ernährung : „Wir haben Ihr Anliegen in der DGE geprüft. Leider liegen uns keine Untersuchungen zu den Kosten entsprechender Diäten vor. Wir sind auch aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, in dieser Angelegenheit zu recherchieren oder eine Stellungnahme zu erarbeiten.“
http://www.linksfraktion.de/pressemittei...1294463049

Trotzdem suche ich nach Argumenten! Schließlich ist ein Informationsaustausch sehr interessant und wichtig. Gruß C.

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