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Regeln für Werbebotschaften auf Lebensmitteln
#1
aerzteblatt.de 21. Dezember 2006


Zitat:Ausland
EU: Ab 2007 einheitliche Regeln für Werbebotschaften auf Lebensmitteln
Brüssel - Ab 2007 gelten strengere Regeln für die Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Dies sieht eine EU-Verordnung vor, die Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Demnach darf die Industrie ihre Produkte nur noch mit Aufdrucken wie „fettarm“, „hoher Ballaststoffgehalt“ oder „reich an Proteinen“ versehen, wenn das jeweilige Lebensmittel ein bestimmtes EU-weit gültiges Nährwertprofil aufweist. Dieses setzt sich aus dem Zucker-, Fett- und Salzgehalt des Produktes zusammen. Bei Nahrungsmitteln mit einem zu hohen Zucker-, Salz- oder Fettgehalt dürfen die Hersteller nicht mehr auf die angeblich gesundheitsfördernde Wirkung mit Aussagen wie „reduziert das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen“ hinweisen. Außerdem ist die Industrie verpflichtet, nur Werbebotschaften zu verwenden, die die Europäische Kommission für zutreffend und unbedenklich hält. Eine Ausnahme gilt für Produkte, bei denen im Namen bereits auf die gesundheitliche Wirkung hingewiesen, wie „Hustenbonbons“.

Nach Angaben aus Brüssel wird es allerdings noch mindestens zwei Jahre dauern, bis Nährwertprofile für einzelne Produkte oder Produktgruppen vorliegen. Auch muss erst noch eine Liste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erarbeitet werden. Das Verbot, alkoholische Getränke mit gesundheits- und nährwertbezogenen Botschaften zu versehen, gilt jedoch sofort. ps/aerzteblatt.de

Deutsches Ärzteblatt / Deutscher Ärzte-Verlag
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26887


Uli
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