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Verbraucherschutz
#1
Hier die Ankündigung von Verbesserungen des Verbraucherschutzes...

Mensch (ob allergisch oder noch nicht) darf gespannt sein, ob und welche Verbesserungen es geben wird...

Lena

Zitat:Bundesinstitut will Verbraucher besser vor Allergenen schützen

Freitag, 18. August 2006

Berlin – Verbraucher besser vor Allergenen schützen, möchte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. „Zur Allergieauslösung und ihren immunologischen Prozessen sind noch viele Fragen offen. Vermeidungsstrategien haben deshalb einen besonderen Stellenwert. Diesbezüglich ist es vorteilhaft, das Allergie auslösende Potenzial kritischer Stoffe frühzeitig zu erkennen“, hieß es am 17. August aus dem Institut.

Substanzen, die zum Einsatz in Verbraucherprodukten vorgesehen seien, sollten zuvor auf ihre allergenen Eigenschaften getestet werden. Der Schutz der Verbrauchers ließe sich außerdem durch entsprechende Informationen über problematische Inhaltsstoffe in Produkten, Textilien und Lebensmitteln verbessern. Allergiker könnten sich so aktiv vor allergenen Substanzen schützen.

Hintergrund der Aktion ist eine Initiative von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer für einen Nationalen Aktionsplan gegen Allergien. hil/aerzteblatt.de


Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25351
Antworten
#2
Foodwatch-Mitmach-Aktion

Zitat:

Neue Mitmach-Aktion an den Bundesrat


\"Der Bundestag hat ein Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet, das diesen Namen nicht verdient. Nun muss der Bundesrat entscheiden. foodwatch hat am 25.07.2006 eine neue Mitmach-Aktion gestartet. Machen Sie mit, fordern Sie die Ländervertreter per E-Mail auf, das Gesetz zugunsten der Verbraucher zu verschärfen!

Dokumente & Links
Unterschriftenliste für Petition an den Bundesrat (74KB)
Mitmachen: Aktion ess-wissen.de von foodwatch

Neue Mitmach-Aktion: E-Mail an den Bundesrat

Der Protest geht in die finale Runde. Die letzte Gelegenheit zur Nachbesserung hat nun der Bundesrat. foodwatch hat gemeinsam mit 18 anderen Organisationen erneut einen offenen Brief geschrieben. Darin fordern die Organisation im Namen ihrer 2,6 Millionen Mitglieder vom Bundestag, die Rechte der Verbraucher im VIG zu stärken. Von einzelnen Ländervertretern wurde bereits Bereitschaft dazu signalisiert.

Fordern auch Sie vom Bundesrat per E-Mail ein wirksames VIG ein! Die vielen E-Mails von Bürgern setzen die Politiker unter Druck, das haben die bisherigen Mitmach-Aktionen gezeigt. Nutzen Sie die letzte Chance in diese Legislaturperiode, um Verbesserungen am Gesetz durchzusetzen. Nehmen Sie die Politiker in die Verantwortung! (...)\"


Damit alle ess-wissen, was auf den Tisch kommt.

Email an die 16 Ministerpräsidenten und Verbraucherminister:

\"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am 29. Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (BT-Drs. 16/1408) verabschiedet, das auf einer Vorlage von Bundesminister Horst Seehofer basiert. Das Gesetz wird voraussichtlich im September 2006 im Bundesrat beraten werden.

Ein Gesetz, das die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert, ist unbedingt erforderlich. Die Fleischskandale der vergangenen Monate haben an den Tag gebracht, dass es sich nicht um Einzelfälle einiger \"Schwarzer Schafe\", sondern um einen bundesweiten Missstand auf dem Lebensmittelmarkt handelt. In Niedersachsen und Bayern werden 30 Prozent aller amtlichen Lebensmittelproben von Frischfleisch beanstandet. In Bayern wird die Hälfte dieser Proben sogar als gesundheitsschädlich eingestuft.

Das sind untragbare Zustände, die darauf hinweisen, dass die Selbststeuerungskräfte des Marktes in diesem Segment nicht funktionieren. Transparenz, Informations- und Veröffentlichungspflichten sind notwendig, damit alle Hersteller und Händler ein primäres Eigeninteresse entwickeln, präventiv für Qualität und Sicherheit zu sorgen.

In der Praxis wird sich durch das Gesetz der Koalition allerdings nichts ändern. Durch zahlreiche Ausnahmetatbestände werden den Verbrauchern - und damit den Bürgern - nicht mehr Informationsrechte eingeräumt als die eingeschränkten, die sie nach der gegenwärtigen Gesetzeslage haben. Die Kernschwäche des Entwurfes liegt darin, dass das öffentliche Interesse nicht eindeutig Vorrang vor der Geheimhaltung von Marktinformationen hat. Das Gesetz ist nur dann wirksam, wenn nicht die Veröffentlichung derartiger Informationen, sondern deren Geheimhaltung begründet werden muss!

Die wesentlichen Schwächen des Gesetzes sind:
- Es gibt keinen Vorrang für das öffentliche Interesse. Selbst wenn dies zur Gefahrenabwehr geeignet wäre, muss die Behörde die Öffentlichkeit über Missstände nicht unterrichten.
- Es enthält keine Verpflichtung der Behörden, Missstände und Kontrollergebnisse tagesaktuell unter Nennung von Produkt und Hersteller bekannt zu machen.
- Es gibt keine Informationsbeschaffungspflicht von Behörden bei anderen Behörden.
- Es gibt keinen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen.
- Zahlreiche Informationen sind ausgeschlossen. Die langen Bearbeitungs- und Stellungnahmefristen werden zu monatelanger Verfahrensdauer führen. Unternehmen können leicht für jahrelange Auskunftsverzögerung sorgen.

Ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz muss jedoch folgenden Anforderungen genügen:
- Das öffentliche Interesse und die Gefahrenabwehr haben Vorrang vor Ausschlussgründen.
- Grundsätzlich müssen alle für Verbraucher relevanten Informationen zugänglich sein. Ausschlussgründe sind die Ausnahme und bedürfen eines Nachweises.
- Nur aktuelle Informationen sind entscheidungserhebliche Informationen. Das Verfahrensrecht muss daher Aktualität gewährleisten.
- Behördenbekannte Missstände müssen durch Datenbanken erfasst und über das Internet allgemein zugänglich sein.
- Unternehmen ist es zumutbar, über ihre Produkte, die Produktionskette und die Herstellungsweise auf Verlangen Auskunft zu geben. Sie müssen dazu, im Rahmen eines angemessenen Rechtsschutzes, verpflichtet werden.
- Das Verfahren muss für die Verbraucher einfach und verständlich sein. Die Behörden müssen sie dabei beraten und so weit es ihnen zumutbar ist, über ihren Datenbestand hinaus auch Informationen beschaffen.
- Der Internetzugang und Auskünfte zur Gefahrabwehr sind kostenfrei. Die Kosten für andere Informationen sind durch Verwaltungsvereinfachung so niedrig wie möglich anzusetzen und müssen so bemessen werden, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann.

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz ist weitgehend wirkungslos. Deshalb wird es nicht nur seinen Zweck verfehlen, sondern auch die Verbraucher enttäuschen und zur unnötigen Ausgabe von Steuergeldern führen.

Wir bitten Sie, das Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat so zu verbessern, dass es dem im Koalitionsvertrag von CSU, CDU und SPD gesetzten Anspruch, die Informationsrechte der Verbraucher zu stärken, auch tatsächlich Rechnung trägt.

Dies ist eine gemeinsame Petition folgender Organisationen:

B.A.U.M. e.V.
Bioland
BUND
Demeter
Deutscher Hausfrauen-Bund
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.
foodwatch e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG
Germanwatch e.V.
Greenpeace e.V.
Mehr Demokratie e.V.
Naturschutzbund Deutschland e.V.
Netzwerk Recherche e.V.
Securvita
TRANSPARENCY INTERNATIONAL Deutschland e.V.
WWF Deutschland
Zukunftsstiftung Landwirtschaft in der GLS Treuhand e.V.


Nachträgliche Unterzeichner:
Naturland e.V. (seit 27.07.2006)

Über Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen, \"

Quelle: http://foodwatch.de/themen__aktivitaeten...x_ger.html

Unterschriften unter:

http://www.ess-wissen.de/vig/sn3/signer
Antworten


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