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Kennzeichnungspflicht
#1
stern.de - 25.11.2005 - 16:31
URL: http://www.stern.de/wissenschaft/gesund_...html?nv=cb


Lebensmittelallergien

Klarheit über das "dreckige Dutzend"

JD Sumner/AP
Von Angelika Unger

90 Prozent aller Lebensmittelallergien werden durch nur zwölf Stoffe ausgelöst - und die müssen seit heute auf den Verpackungen industrieller Nahrungsmittel verzeichnet werden. Für Allergiker ist die Verordnung ein Segen.

Für Lebensmittelallergiker ist Essen oft ein Glücksspiel. Denn wer beispielsweise gegen Milch allergisch ist, muss nicht nur bei der Getränkeauswahl aufpassen - Milch kann schließlich auch in Kuchen enthalten sein, in Saucen und sogar in Wurst. Vor allem bei Fertiggerichten ist oft nicht klar zu erkennen, was alles drin ist: Bisher mussten nur Zutaten, die mindestens ein Viertel des Gesamtgewichts ausmachen, auf dem Etikett aufgeführt werden. Bei vielen Allergikern genügen aber schon winzige Mengen, um eine allergische Reaktion auszulösen.


Ab sofort wird der Einkauf für Allergiker leichter, denn denn seit dem 25. November gilt in ganz Europa eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. 90 Prozent aller Lebensmittelallergien werden durch nur zwölf Lebensmittel ausgelöst. Zu diesen "allergenen Zwölf" gehören unter anderem Milch, Eier, Sellerie, Erdnüsse und Soja - und diese Stoffe müssen künftig immer auf dem Etikett stehen, auch dann, wenn sie nur in kleinsten Mengen in einem Produkt enthalten sind.

Lose Ware bleibt ohne Hinweise
Darüber hinaus müssen künftig auch zusammengesetzte Zutaten, die weniger als ein Viertel des Gewichts eines Produkts ausmachen, mit allen Bestandteilen aufgeschlüsselt werden. Unklare Bezeichnungen wie "Fruchtzubereitung" im Joghurt oder "Wurst" in der Dosensuppe gehören damit der Vergangenheit an. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn eine Zutat weniger als zwei Prozent eines Lebensmittels ausmacht und keines der "allergenen Zwölf " enthalten ist, beispielsweise bei Gewürzmischungen.

"Wir sind sehr froh über die neue Regelung", sagt Julia Weißkirchen, Ernährungswissenschaftlerin vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB). Dank der Kennzeichnungspflicht könnten Allergiker künftig unbesorgter einkaufen und müssten sich vor allem keine Sorgen mehr wegen versteckter Allergene machen. "Bisher musste man immer auf unangenehme Überraschungen gefasst sein. Es gibt Multivitaminsaft, der mit Omega-3-Fettsäuren angereichert wird, die aus Fisch gewonnen werden. In Kanada ist kürzlich ein Mädchen mit einer Milchallergie gestorben, nachdem es Pommes Frites gegessen hatte."

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht bleiben vorerst 22 Stoffe, die zwar Allergieauslöser enthalten, aber durch die Verarbeitung so stark verändert werden, dass sie keine Allergien mehr auslösen. Dazu zählen beispielsweise Spirituosen aus Getreide und Eierprodukte, die bei der Verarbeitung von Wein verwendet werden. Auch unverpackte Lebensmittel dürfen weiterhin ohne Hinweise verkauft werden. "Hier hätten wir uns gewünscht, dass die Verordnung weiter geht. Auch die Wurst beim Metzger, das Brot beim Bäcker, das Essen im Restaurant oder in der Kantine sollten gekennzeichnet werden, wenn einer der Hauptauslöser von Allergien enthalten ist", sagt Julia Weißkirchen.

Verunreinigungen bleiben ohne gesetzliche Regelung
Unzufrieden ist der Allergikerbund darüber, dass es nach wie vor keine gesetzliche Regelung bei Verunreinigungen gibt: Wird etwa Vollmilchschokolade in derselben Produktionsanlage hergestellt wie Nussschokolade, können winzige Nussreste in die Vollmilchschokolade gelangen. Für diesen Fall sichern sich die Hersteller mit freiwilligen Warnhinweisen ab: "Kann Spuren von Nüssen enthalten". Julia Weißkirch erwartet, dass die Industrie diese Warnhinweise künftig auf alle zwölf Hauptallergene ausweiten wird. "Tatsächlich finden sich in den allerseltensten Fällen tatsächlich Verunreinigungen durch die aufgeführten Stoffe in den Produkten. Viele Allergiker fühlen sich aber durch diese Hinweise verunsichert und schränken sich beim der Lebensmittelauswahl noch stärker ein als früher."

Der DAAB fordert daher den Gesetzgeber auf, einen Schwellenwert für Verunreinigungen festzulegen. Wird dieser Wert unterschritten, würde das Produkt dann nicht gekennzeichnet. "Uns Allergikern ist es am liebsten, es wird so viel gekennzeichnet wie nötig, aber so wenig wie möglich. Wenn ein Lebensmittel keine allergischen Reaktionen auslöst, sollte es nicht gekennzeichnet werden. Das sollte auch im Sinne der Hersteller sein." Bisher fehlen aber noch verlässliche Informationen darüber, wo diese Schwellenwerte liegen müssten.
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und da auch noch`mal......

Ab 25. November steht’s drauf:
Die neue Allergenkennzeichnung
(aid) – Bald ist es so weit: Für die zwölf Lebensmittel, die am häufigsten Allergien auslösen, gilt ab dem 25. November keine Ausnahmeregelung mehr. Sie müssen immer aufs Etikett – auch wenn sie nur in kleinsten Mengen verarbeitet wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher können „ihr Allergen“ an drei verschiedenen Stellen finden: Im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis. In den meisten Fällen wird die Zutatenliste länger werden. Die allergenen Rohstoffe stehen dann häufig bei dem Namen einer Zutat. So wird zum Beispiel deutlich, ob der Emulgator Lecithin aus Soja oder aus Ei stammt. Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie beispielsweise Wein, muss gesondert auf allergene Rohstoffe hingewiesen werden, etwa durch die Angabe „enthält Schwefel“. Findet sich das Allergen bereits im Produktnamen, dann ist kein zusätzlicher Hinweis nötig. Die neue Vorschrift gilt in allen europäischen Mitgliedstaaten. Produkte die vor dem 25.11.2005 hergestellt wurden, dürfen aber noch ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden. Zu den „allergenen Zwölf“ gehören: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und Schwefeldioxid beziehungsweise Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter. Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für alle allergen wirkenden Verarbeitungsprodukte dieser zwölf Lebensmittelgruppen.
http://www.was-wir-essen.de/news/news040...chnung.cfm

Uli
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#2
Seit Montag stehen bei eine Supermarktkette massenhaft glaeser mit Gruenkohl in einem Sonderverkaufsregal, deklariert ist "Gruenkohl, Wasser, Speisesalz". Mein Detektor (auch Stoffwechsel genannt Wink) hat zuverlaessig Laktose ermittelt, was in Gruenkohl in der gleichen Verpackungsart im Naturkostladen nicht der Fall war.

Hmmm: Sollte hier etwa kurz vor dem Stichtag (Ablauf der Gnadenfrist) noch etwas "fehldeklarierte" Ware abverkauft werden? Kommt mir fast so vor. Ich habe die Supermarktkette extra nicht genannt - istb uebrigens keine der bekannten "Billigramscher".

Wartet mit dem "befreiten Kaufen" lieber noch etwas... Sad

Guten Appetit wuenscht

Martin
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#3
Zitat:Original von V2Martin
Hmmm: Sollte hier etwa kurz vor dem Stichtag (Ablauf der Gnadenfrist) noch etwas \"fehldeklarierte\" Ware abverkauft werden? Kommt mir fast so vor. Ich habe die Supermarktkette extra nicht genannt - istb uebrigens keine der bekannten \"Billigramscher\".

Wartet mit dem \"befreiten Kaufen\" lieber noch etwas... Sad

Na ja, alte Ware kann ja noch verkauft werden, nur die ab dem Stichtag neu produzierten Sachen müssen ja entsprechend ausgezeichnet sein...

Aber wer isst auch schon Grünkohl? Big Grin *kleiner Scherz*

Wünsch Euch ein schönes WE
Mo
"Nicht sehen können heißt, die Menschen von den Dingen trennen. Nicht hören können heißt, die Menschen von den Menschen trennen." von Immanuel Kant / Helen Keller
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#4
Zitat:nur die ab dem Stichtag neu produzierten Sachen müssen ja entsprechend ausgezeichnet sein...
Und der war doch vor einem Jahr, wenn ich mich nicht irre. Und die Gnadenfrist fuer den Abverkauf lief doch heute ab???
Zitat:Aber wer isst auch schon Grünkohl?
Na, ich! Eines der 5 Lebensmittel, die noch gehen... "ernst gemeint." Wink

Viele Gruesse, Martin
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#5
Hi Martin,

nein, wie Uli eben so schön zitiert, ist der Stichtag zur neuen Kennzeichnung erst ab dem 25.11.05:

Zitat:Original von Uli
Produkte die vor dem 25.11.2005 hergestellt wurden, dürfen aber noch ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.

War auch nicht ernst gemeint mit dem Grünkohl Wink Ich wünschte ich käme dazu mal wieder in mich reinzuhören. Im Moment schau ich in den Spiegel und wundere mich, daß ich so den Tag noch überstehe Sad Na ja, hat alles irgendwann ein Ende...

Grüssle
Mo
"Nicht sehen können heißt, die Menschen von den Dingen trennen. Nicht hören können heißt, die Menschen von den Menschen trennen." von Immanuel Kant / Helen Keller
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