13.08.2006, 07:09
Guten Morgen, ADo !
Wenn Medikamente lebensnotwendig, aber zu teuer bzw. nicht über das normale Budget finanzierbar sind, haben ÄrztInnen, soweit mir bekannt ist, die Möglichkeit, einen Antrag für die Bereitstellung eines Sonderbudgets zu stellen.
Für Medikamente, die nicht oder nicht mehr zu der Gruppe verschreibungs- bzw. erstattungsfähiger Präparate zählen, kann bei deren medizinischer Notwendigkeit ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, dem ein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt wird. So kann evtl. erreicht werden, daß die Kosten hierfür doch von der Krankenkasse übernommen werden, und sei es wenigstens über Rückerstattung der von PatientInnen ausgelegten Kosten.
Es gibt also schon Möglichkeiten, allgemeine Regelungen je nach Einzelfall zu gestalten bzw. eine individuelle Ausnahmeregelung zu finden.
Vielleicht können andere Forummitglieder Dir noch konkretere Tips geben und genaueres zu Ausnahmeregelungen sagen. - Jedenfalls sollte eine auf den "Normalfall" bezogene Ablehnung nicht einfach hingenommen werden, wenn der Individualfall eine andere Entscheidung erfordert. - Wenn Dein Sohn sein bisheriges Asthma-Medikament unbedingt weiterhin benötigt und es also keine Alternative hierzu gibt, ist "Kämpfen" angesagt.
Wenn der/die behandelnde Arzt/Ärztin schon von vornherein die Mühe scheut, eine notwendige medikamentöse oder sonstige Behandlung durchzusetzen, kann es an der Zeit sein, sich nach einer anderen Praxis umzusehen, denn derlei Unmotiviertheit zeugt nicht gerade von besonders ausgeprägtem ärztlichen Engagement.
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Durchsetzung des Anliegens!
Viele Grüße,
Lena
Wenn Medikamente lebensnotwendig, aber zu teuer bzw. nicht über das normale Budget finanzierbar sind, haben ÄrztInnen, soweit mir bekannt ist, die Möglichkeit, einen Antrag für die Bereitstellung eines Sonderbudgets zu stellen.
Für Medikamente, die nicht oder nicht mehr zu der Gruppe verschreibungs- bzw. erstattungsfähiger Präparate zählen, kann bei deren medizinischer Notwendigkeit ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, dem ein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt wird. So kann evtl. erreicht werden, daß die Kosten hierfür doch von der Krankenkasse übernommen werden, und sei es wenigstens über Rückerstattung der von PatientInnen ausgelegten Kosten.
Es gibt also schon Möglichkeiten, allgemeine Regelungen je nach Einzelfall zu gestalten bzw. eine individuelle Ausnahmeregelung zu finden.
Vielleicht können andere Forummitglieder Dir noch konkretere Tips geben und genaueres zu Ausnahmeregelungen sagen. - Jedenfalls sollte eine auf den "Normalfall" bezogene Ablehnung nicht einfach hingenommen werden, wenn der Individualfall eine andere Entscheidung erfordert. - Wenn Dein Sohn sein bisheriges Asthma-Medikament unbedingt weiterhin benötigt und es also keine Alternative hierzu gibt, ist "Kämpfen" angesagt.
Wenn der/die behandelnde Arzt/Ärztin schon von vornherein die Mühe scheut, eine notwendige medikamentöse oder sonstige Behandlung durchzusetzen, kann es an der Zeit sein, sich nach einer anderen Praxis umzusehen, denn derlei Unmotiviertheit zeugt nicht gerade von besonders ausgeprägtem ärztlichen Engagement.
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Durchsetzung des Anliegens!
Viele Grüße,
Lena